Leitfaden
Taxisoftware kaufen: Pflichten, Kosten, Vertragsfallen
Die erste Taxisoftware ist eine Vertrauensfrage — und ein Minenfeld aus Fristen, Kleingedrucktem und Abkürzungen. Dieser Leitfaden sortiert in Ruhe, worauf es 2026 wirklich ankommt: was der Gesetzgeber verlangt, was Angebote gern verschweigen und welche Fragen Sie vor der Unterschrift stellen sollten.
Wer zum ersten Mal eine Taxisoftware anschafft, vergleicht meist das Falsche. Auf den Angeboten stehen Monatspreise und Funktionslisten; über die Anschaffung entscheiden 2026 aber drei andere Dinge — die gesetzlichen Pflichten, die tatsächlichen Kosten hinter dem Grundpreis und die Klauseln im Vertrag. Dieses Handbuch nimmt diese drei der Reihe nach auseinander, jeweils mit Paragraf, Frist und Quelle, und ohne Ihnen am Ende ein bestimmtes Produkt in die Hand zu drücken.
Die Ausgangslage hat sich verschoben. Bis vor Kurzem war Taxisoftware vor allem eine Frage der Bequemlichkeit: Disposition, Abrechnung, eine App für die Fahrer. Seit die Kassensicherungsverordnung auch für Taxameter greift, ist sie zu einer Frage des Steuer- und Ordnungsrechts geworden. Wer das Feld von dieser Seite her betrachtet, stellt im Verkaufsgespräch die richtigen Fragen — und erkennt, wann ein glänzendes Angebot eine Pflicht gar nicht abdeckt.
Das Wichtigste vorweg
- Seit dem 1. Januar 2026 muss das Taxameter über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) aufzeichnen. Für Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten sieht § 379 der Abgabenordnung (AO) einen Bußgeldrahmen von bis zu 25.000 € vor.
- Von den dreizehn hier ausgewerteten Systemen bieten HALE, MPC/TARIS, Seibt & Straub und fms/Austrosoft einen eigenen TSE-Weg für das Taxameter an (Stand 07/2026). Reine Dispositions- oder Abrechnungsprogramme haben selbst keine TSE — und brauchen sie auch nicht, weil die Pflicht am Messgerät hängt.
- Kein einziges der dreizehn Systeme bewirbt ausdrücklich ein Auftragsbuch nach § 49 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Für Mietwagen ist dieses Buch Pflicht, und die Fahrtenlisten von Uber, Bolt oder FreeNow ersetzen es nicht.
- Der Monatspreis ist selten der Endpreis. Aktivierungsgebühr, verpflichtende Servicepakete, kostenpflichtige Module und prozentuale Gebühren auf den Umsatz kommen bei vielen Anbietern hinzu.
Der teuerste Fehler
Zwei Angebote nebeneinanderlegen und das mit der niedrigeren Monatsgebühr nehmen. Wer nur die Grundgebühr vergleicht, übersieht die einmalige Einrichtung, verpflichtende Zusatzpakete und Gebühren, die sich am Umsatz bemessen — und bindet sich womöglich für zwei Jahre. Der ehrliche Vergleich rechnet das erste volle Jahr durch, inklusive aller Nebenposten.
Die drei Kapitel dieses Handbuchs
Pflichten: Was 2026 gilt. Die TSE am Taxameter, die Meldung an das Finanzamt über ELSTER, der Prüf-Export DSFinV-TW, das Auftragsbuch für Mietwagen und die Abrechnung von Krankenfahrten. Dieses Kapitel erklärt, welche Pflicht an welchem Gerät hängt und woran Sie erkennen, ob eine Software den jeweiligen Teil überhaupt abdeckt.
Kostenfallen: Was Preisschilder verschweigen. Warum die Grundgebühr selten allein steht, wie aus Modulen, SIM-Karten, Schulungen und Prozenten auf den Umsatz ein anderer Jahresbetrag wird und wie Sie die eine Rechnung aufstellen, die im Angebot fehlt. Ohne Preistabelle — dafür mit den Mechanismen, an denen Sie jedes Angebot selbst nachrechnen.
Vertragsklauseln: Vor der Unterschrift. Laufzeit und Kündigungsfrist, die stille Verlängerung und die wichtigste, zugleich am seltensten gestellte Frage: Bekomme ich beim Anbieterwechsel meine Daten vollständig und lesbar zurück? Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) verlangen zehn Jahre Aufbewahrung — auch von Daten, die auf dem Server eines gekündigten Anbieters liegen.
Wie dieses Handbuch arbeitet
Der Kompass kürt keine Sieger. Sie finden hier keine Bestenliste, keine Noten und keinen Klick „zum Anbieter”. Wo ein Produkt genannt wird, steht es als belegte Tatsache mit Datum — etwa, welches System eine bestimmte Pflicht dokumentiert erfüllt und welches dazu keine öffentlichen Angaben macht. Dass eine Angabe fehlt, heißt nicht, dass eine Funktion fehlt; es heißt, dass der Anbieter sie öffentlich nicht ausweist. Diese Unterscheidung ziehen wir konsequent durch, weil sie über bare Euro entscheidet.
Grundlage der Produktangaben sind die öffentlich zugänglichen Herstellerunterlagen von dreizehn im deutschsprachigen Raum aktiven Systemen. Grundlage der Rechtsaussagen sind die Gesetze im Original sowie die Schreiben der Finanz- und Eichverwaltung. Jede Zahl trägt ihr Stand-Datum, weil Preise und Fristen sich ändern.
Begriffe, die immer wieder vorkommen
- TSE — Technische Sicherheitseinrichtung: der zertifizierte Signaturspeicher, der Taxameterdaten fälschungssicher festhält.
- DSFinV-TW — Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler: das Format, in dem der Prüfer die Daten lesen können muss.
- WSZ — Wegstreckenzähler: das Gegenstück zum Taxameter im Mietwagen.
- § 49 PBefG — die Vorschrift, die für Mietwagen unter anderem das Auftragsbuch und die Rückkehrpflicht regelt.
- DTA — Datenträgeraustausch: das Verfahren, mit dem Krankenfahrten mit den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden.
- GoBD — Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form, samt zehnjähriger Aufbewahrungspflicht.
Jedes dieser Wörter wird in dem Kapitel, das es braucht, an Ort und Stelle noch einmal erklärt.
Stand: 11. Juli 2026. Dieses Handbuch erklärt Regeln mit Paragraf und Quelle und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Einzelfälle gehören zu Steuerberater oder Anwalt. Primärquellen: die Gesetze im Original (gesetze-im-internet.de), Schreiben des Bundesfinanzministeriums, Fachinformationen des Bundeszentralamts für Steuern, Merkblätter der Industrie- und Handelskammern und Veröffentlichungen der Landeseichbehörden. Produktangaben stammen aus den öffentlichen Herstellerunterlagen der dreizehn ausgewerteten Systeme.
Häufige Fragen
Brauche ich als kleiner Betrieb überhaupt eine Software, oder reicht meine Excel-Tabelle?
Für die reine Fahrtenverwaltung kann eine Tabelle genügen. Die seit 2026 geltenden Aufzeichnungspflichten hängen aber am Taxameter und seiner TSE, nicht an der Bürosoftware — eine Excel-Vorlage erfüllt weder die TSE-Aufzeichnung noch den DSFinV-TW-Export für die Betriebsprüfung.
Ab wann gilt die TSE-Pflicht?
Für Taxameter gilt sie seit dem 1. Januar 2026. Für Wegstreckenzähler im Mietwagenverkehr laufen gesonderte, spätere Fristen; den genauen Stichtag für Ihr Gerät bestätigt die zuständige Eichbehörde oder Ihr Steuerberater.
Was kostet Taxisoftware im Monat?
Es gibt keinen einheitlichen Marktpreis. Dokumentierte Grundgebühren reichen von einstelligen Euro-Beträgen je Fahrzeug bis zu dreistelligen Monatspaketen, dazu kommen je nach Anbieter Einrichtung, Module und Gebühren auf den Umsatz. Das Kapitel Kostenfallen zeigt, wie Sie den Endpreis selbst ermitteln.
Empfiehlt der Kauf-Kompass ein bestimmtes Produkt?
Nein. Dieses Handbuch erklärt Kriterien, Pflichten und Fallstricke, damit Sie Angebote selbst prüfen können. Es führt keine Rangliste und spricht keine Kaufempfehlung aus.
Zusammengefasst
Gegenüberstellung und Fazit
| Merkmal | DMRZ | Fahrdienst Software | GefoS | HALE | MPC-Software / TARIS | Seibt & Straub | SuE-Software / TaMi | TAXI-Experte | TAXIKOMM24 | TaxAb | Taxi.de (Talex) | TaxiAdmin | fms/Austrosoft |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TSE-Konformität | ✕ | ✕ | ✕ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | k. A. | ✕ | ✕ | ✓ | ✕ | ✓ |
| ELSTER-Meldeunterstützung | k. A. | ✕ | k. A. | ✓ | k. A. | ✓ | k. A. | k. A. | ✕ | k. A. | k. A. | ✕ | k. A. |
| Auftragsbuch § 49 PBefG konform | k. A. | ✓ | k. A. | k. A. | k. A. | k. A. | k. A. | k. A. | teils | k. A. | k. A. | ✕ | k. A. |
| Krankenfahrten-Modul | ✓ | teils | ✓ | teils | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✕ | ✓ | ✓ | ✕ | ✓ |
- Vergleichen Sie nicht Monatspreise, sondern drei Ebenen: die gesetzlichen Pflichten am jeweiligen Gerät, die Gesamtkosten des ersten Jahres und die Vertragsklauseln für den späteren Ausstieg.
- Die zentrale Aufzeichnungspflicht sitzt seit dem 01.01.2026 im Taxameter (TSE, § 146a AO). Reine Dispositions- oder Abrechnungssoftware braucht selbst keine — prüfen Sie jede Pflicht Gerät für Gerät.
- Für Mietwagen ist das Auftragsbuch nach § 49 Abs. 4 PBefG Pflicht; kein ausgewertetes System bewirbt es ausdrücklich, und Plattform-Exporte genügen nicht. Die Verantwortung bleibt beim Betrieb.
- Lassen Sie sich jede Pflicht — TSE, ELSTER-Meldung, DSFinV-TW-Export, DTA für Krankenfahrten — einzeln und schriftlich ins Angebot schreiben. Die Matrix zeigt, wer wozu öffentliche Angaben macht.
- Eine fehlende Angabe („k. A.") ist kein Mangel, sondern nur eine öffentlich nicht ausgewiesene Funktion — sie im Verkaufsgespräch zu klären ist Ihre Aufgabe.
Quellen dieser Übersicht (31)
- TaxAb — a-e-o.de
- TaxiAdmin — de.taxiadmin.org
- DMRZ — dmrz.de
- DMRZ — dmrz.de
- DMRZ — dmrz.de
- Fahrdienst Software — fahrdienstsoftware.de
- Fahrdienst Software — fahrdienstsoftware.de
- Fahrdienst Software — fahrdienstsoftware.de
- Fahrdienst Software — fahrdienstsoftware.de
- fms/Austrosoft — fms.at
- fms/Austrosoft — fms.at
- GefoS — gefos.net
- HALE electronic GmbH — hale.at
- HALE electronic GmbH — hale.at
- TaxAb — maja.cloud
- MPC-Software / TARIS — mpc-software.de
- MPC-Software / TARIS — mpc-software.de
- MPC-Software / TARIS — mpc-software.de
- GefoS — seibtundstraub.de
- Seibt & Straub — seibtundstraub.de
- Seibt & Straub — seibtundstraub.de
- Seibt & Straub — seibtundstraub.de
- Seibt & Straub — seibtundstraub.de
- TAXI-Experte — softguide.de
- SuE-Software / TaMi — sue-software.de
- Taxi.de (Talex) — taxi.de
- Taxi.de (Talex) — taxi.de
- TaxiAdmin — taxiadmin.org
- TAXIKOMM24 — taxikomm24.de
- TAXIKOMM24 — taxikomm24.de
- TAXIKOMM24 — taxikomm24.de
Alle Angaben wurden zum genannten Stand direkt bei Herstellern und Fachhändlern erhoben.
Angebote einholen — ohne zehnmal zu telefonieren
- Eine Anfrage, mehrere vergleichbare Angebote — Sie füllen ein Formular statt bei jedem Anbieter einzeln anzurufen.
- Sie bestimmen, wer Sie kontaktieren darf — nur die hier ausgewählten Anbieter, kein Werbe-Spam.
- Als informierter Käufer ins Gespräch: Wir geben Ihre Anforderungen (TSE, Auftragsbuch, Krankenfahrten …) direkt mit — der Anbieter weiß, worauf es Ihnen ankommt.
Kostenlos und unverbindlich — wir geben Ihre Angaben ausschließlich an die von Ihnen markierten Anbieter weiter.
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