Ratgeber
Vertragsklauseln bei Taxisoftware: Laufzeit, Kündigung, Datenexport
Die Unterschrift bindet oft länger, als im Verkaufsgespräch erwähnt wird. Laufzeit, automatische Verlängerung und vor allem die eine Frage, die kaum jemand stellt: Bekomme ich beim Anbieterwechsel meine Daten vollständig zurück? Dieses Kapitel geht die Klauseln durch, die später teuer oder ärgerlich werden.
In diesem Kapitel: Laufzeit und Kündigung · was bei der Kündigung mit den Daten passiert · Dateneigentum und Export · laufende Nebenpflichten im Kleingedruckten · die Klauseln, die selten öffentlich stehen.
Der teuerste Fehler
Den Datenexport erst beim Abschied bedenken. Wer den Anbieter wechselt, braucht seine Fahrten-, Abrechnungs- und Taxameterdaten vollständig, lesbar und prüfungsfest heraus — und muss sie nach den GoBD zehn Jahre vorhalten, auch wenn der alte Vertrag längst gekündigt ist. Wer das nicht vorher regelt, verhandelt aus der schwächsten denkbaren Position.
Der Vertrag ist der Teil des Kaufs, den man am wenigsten sieht und am längsten spürt. Funktionen kann man ausprobieren, Preise nachrechnen; die Laufzeit- und Datenklauseln zeigen ihre Wirkung erst, wenn man wieder heraus will. Dieses Kapitel geht die Klauseln durch, die darüber entscheiden, ob ein Wechsel später leicht oder teuer wird.
Kapitel 1 — Laufzeit und Kündigung
Die Bandbreite ist groß, und sie steht selten im Schaufenster. Am einen Ende gibt es echte Flexibilität: Fahrdienst Software ist nach eigener Angabe monatlich kündbar, das Cloud-Hosting über maja.cloud ebenso, und TAXIKOMM24 verlangt gar keine Mindestvertragslaufzeit — man zahlt nur, solange ein Fahrzeug zur Vermittlung angemeldet ist. Am anderen Ende steht die Bindung: Die Cloud-TSE von Seibt & Straub — die zertifizierte Aufzeichnungseinheit fürs Taxameter — läuft nach dem Bestellformular mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren, DMRZ nennt für seine Taxi- und Mietwagentarife zwölf Monate — bemerkenswert, weil ältere Mitteilungen des Anbieters noch mit „weder Mindestvolumen noch Mindestvertragslaufzeit” warben (Stand 07/2026).
Eine eigene Kategorie sind die Kauflizenzen. TAXI-Experte verkauft die Software einmalig, bindet daran aber einen Servicevertrag mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit, vier Wochen Kündigungsfrist zum Laufzeitende und automatischer Verlängerung. TaxAb wird ebenfalls als Lizenz gekauft; die Geschäftsbedingungen enthalten keine eigene Laufzeitregelung, dafür fallen Updates als gesonderter Kauf an. Viele Anbieter — darunter HALE, MPC/TARIS, SuE/TaMi, fms/Austrosoft und die Dispositionssoftware von Taxi.de — machen zu Laufzeit und Kündigung keine öffentlichen Angaben, weil sie individuell anbieten.
Merke
Zwei Angaben gehören schriftlich in jeden Vertrag: die Kündigungsfrist und das Datum, zu dem sich der Vertrag verlängert. Eine automatische Verlängerung ist kein Problem, solange Sie die Frist kennen — und ein Problem, sobald Sie sie übersehen.
Kapitel 2 — Was bei der Kündigung mit den Daten passiert
Hier trennen sich zwei Welten. Bei Cloud-Systemen liegen Ihre Daten auf dem Server des Anbieters, und die Kündigung wirft die Frage auf, was danach mit ihnen geschieht. Seibt & Straub zeigt das offen: Nach der Abmeldung der TSE kostet der fortgesetzte Zugriff auf die eigenen Daten 3 € im Monat Portalgebühr, eine spätere Reaktivierung rund 49 € (Stand 07/2026). Taxi.de regelt in den Abrechnungsbedingungen, dass die Archivierung und Sicherung der Daten allein beim Kunden liegt und personenbezogene Daten in der Regel 60 Tage nach der Beförderung gelöscht werden. Das sind keine Ausreißer, sondern die normalen Fragen, die man vor der Unterschrift stellen muss.
Bei lokal installierten Systemen liegen die Daten physisch in Ihrem Betrieb. MPC/TARIS wirbt ausdrücklich damit, dass „Ihre Daten in Ihrem Haus verbleiben”, SuE/TaMi damit, dass „alle Daten in Ihrem Betrieb bleiben”; auch TaxAb und TAXI-Experte laufen lokal. Der Vorteil ist offensichtlich — niemand sperrt Sie aus. Der Preis dafür ist Verantwortung: Sicherung, Speicherort und die dauerhafte Lesbarkeit der Formate liegen bei Ihnen.
Kapitel 3 — Dateneigentum und Export
Die GoBD — die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form — verlangen, steuerrelevante Daten zehn Jahre aufzubewahren und für eine Prüfung verfügbar zu halten. Das gilt weiter, wenn Sie den Anbieter längst gewechselt haben. Deshalb ist die Exportfrage die wichtigste des ganzen Vertrags.
Für den laufenden Betrieb bieten die meisten Systeme Ausfuhren in die Buchhaltung: DMRZ nach DATEV, Sage, Agenda, Lexware und weiteren, HALE ab der Paketstufe Business per DATEV-Schnittstelle, MPC/TARIS nach DATEV, SAP und Abrechnungsdiensten, fms/Austrosoft zu gängiger Buchhaltungssoftware. Für die Taxameterdaten ist der DSFinV-TW-Export das entscheidende Format, weil er die Daten anbieterunabhängig lesbar hält — er ist damit nicht nur eine Prüfungspflicht, sondern auch Ihre Versicherung gegen den Lock-in.
Die Lücke liegt woanders. Eine ausdrückliche Zusage, beim Anbieterwechsel den kompletten Datenbestand herauszugeben, nennt kaum ein Anbieter öffentlich; HALE, MPC/TARIS, DMRZ und fms machen dazu keine Angaben, und Fahrdienst Software dokumentiert nur Teilexporte — das Auftragsbuch als PDF oder CSV, die Personaldaten als CSV —, aber keinen vollständigen Export aller Stammdaten und Fahrten (Stand 07/2026). Ein Beispiel dafür, welche Klauseln man wirklich lesen sollte, liefern die Geschäftsbedingungen von GefoS: Sie enthalten ein Verbot, die Software zurückzuentwickeln, und einen Haftungsausschluss für Datenverluste — aber keine Export- oder Laufzeitregelung.
Merke
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein „Export” im Prospekt der vollständige Export beim Abschied ist. Lassen Sie sich vier Dinge in den Vertrag schreiben: welches Format, welcher Umfang, welche Frist nach Kündigung und zu welchen Kosten Sie Ihre Daten erhalten.
Kapitel 4 — Laufende Nebenpflichten im Kleingedruckten
Manche Verpflichtungen stehen nicht im Monatspreis, sondern in den Bedingungen. Die TSE-Karten sind vom BSI befristet und müssen nach Laufzeitende getauscht werden — bei HALE ausdrücklich vermerkt, in der Sache bei jeder Hardware-TSE gegeben. GefoS empfiehlt einen Wartungsvertrag und gewährt zwölf Monate Gewährleistung. TAXI-Experte macht den Servicevertrag zur Bedingung der Nutzung. Seibt & Straub verlangt für die Reaktivierung nach einer Abmeldung eine Gebühr. Keine dieser Klauseln ist an sich unfair; teuer werden sie nur, wenn man sie beim Abschluss nicht gesehen hat.
Kapitel 5 — Die Klauseln, die selten öffentlich stehen
Das Muster dieses Kapitels ist deutlich: Laufzeit, Kündigung und Datenexport sind genau die Punkte, die viele Anbieter öffentlich nicht ausweisen. Das ist im Softwaregeschäft nicht ungewöhnlich und für sich genommen kein schlechtes Zeichen — es ist nur der Grund, warum Sie diese Fragen aktiv und schriftlich stellen müssen, statt auf eine Prospektzeile zu hoffen. Vier Fragen genügen, um die stillen Klauseln ans Licht zu holen: Wie lange bin ich gebunden? Bis wann und wie kündige ich? Was bekomme ich bei Kündigung in welchem Format? Und was kostet mich der Zugriff auf meine eigenen Daten danach?
Checkliste für die Vertragsprüfung
- Wie lang ist die Mindestlaufzeit, und verlängert sich der Vertrag automatisch?
- Wie lang ist die Kündigungsfrist, und zu welchem Datum muss ich kündigen?
- Bekomme ich bei Kündigung meinen vollständigen Datenbestand — in welchem Format und innerhalb welcher Frist?
- Kostet der Zugriff auf meine Daten nach Vertragsende etwas, und werden Daten nach einer Frist gelöscht?
- Sind Taxameterdaten als DSFinV-TW-Export mitnehmbar, damit ich sie zehn Jahre lesbar halten kann?
- Welche wiederkehrenden Nebenpflichten — TSE-Kartentausch, Wartungs- oder Servicevertrag — stehen im Kleingedruckten?
Weiter im Handbuch: Pflichten · Kostenfallen · zurück zur Übersicht.
Stand: 11. Juli 2026. Dieses Kapitel erklärt typische Klauseln und ersetzt keine Rechtsberatung; die Prüfung eines konkreten Vertrags gehört in die Hände eines Anwalts. Angaben zu einzelnen Systemen stammen aus deren öffentlichen Herstellerunterlagen und Geschäftsbedingungen und tragen ihr Stand-Datum.
Häufige Fragen
Welche Mindestlaufzeit ist bei Taxisoftware üblich?
Es gibt keine feste Norm. Dokumentiert ist eine Spanne von monatlich kündbar bis zu zwei Jahren Mindestlaufzeit; einzelne Anbieter verlangen gar keine Bindung, andere koppeln eine Kauflizenz an einen mehrjährigen Pflicht-Servicevertrag. Viele nennen die Laufzeit öffentlich nicht — fragen Sie danach.
Verliere ich beim Anbieterwechsel meine Kunden- und Fahrtendaten?
Das hängt am Vertrag, nicht an der Technik. Bei Cloud-Systemen liegen die Daten auf dem Server des Anbieters; klären Sie vor der Unterschrift, was Sie bei Kündigung in welchem Format erhalten und ob der weitere Zugriff etwas kostet. Bei lokal installierten Systemen liegen die Daten bei Ihnen — dafür tragen Sie Sicherung und Lesbarkeit selbst.
Bekomme ich beim Wechsel alle Daten heraus, die ich aufbewahren muss?
Das müssen Sie aktiv sicherstellen. Die GoBD verlangen zehn Jahre Aufbewahrung steuerrelevanter Daten. Nur wenige Anbieter geben eine ausdrückliche Datenmitnahme-Zusage; verlangen Sie einen vollständigen Export in einem lesbaren Format — für Taxameterdaten den DSFinV-TW-Export — und lassen Sie ihn in den Vertrag schreiben.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Häufig ja. Kauflizenzmodelle mit Servicevertrag verlängern sich oft automatisch um eine weitere Periode, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Notieren Sie Kündigungsfrist und Verlängerungsdatum bei Abschluss, damit die Frist nicht ungenutzt verstreicht.
Zusammengefasst
Gegenüberstellung und Fazit
| Anbieter | Vertragslaufzeit + Kündigungsfrist | Datenexport/-eigentum beim Anbieterwechsel |
|---|---|---|
| DMRZ | 12 Monate Mindestvertragslaufzeit (alle drei Taxi-/Mietwagen-Tarife) | FiBu-Schnittstelle: Export aller finanzbuchhalterischen Abrechnungsdaten zu DATEV, Sage (Classic/Office Line), Agenda, Lexware, Micos, Stotax, Etax; Regelung zu Dateneigentum/Komplett-Export bei Kündigung: k. A. |
| Fahrdienst Software | Monatlich kündbar; keine Einrichtungskosten ausgewiesen; Einstieg: 30 Fahrten kostenlos „ohne Zeitlimit und ohne Kreditkarte" | Teilexporte belegt: Auftragseingangsbuch als PDF/CSV, Personal-Monatsdaten als CSV. Ein Komplett-Datenexport beim Anbieterwechsel (alle Stammdaten/Fahrten, GoBD-10-Jahre-Frage) ist nicht dokumentiert |
| GefoS | AGB öffentlich, enthalten aber KEINE Laufzeit-/Kündigungsregelung: „Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande" (II.); Zahlungsziel „sofort nach Rechnungseingang" (V.); PDF-Version der AGB = 404, nur HTML | k. A. |
| HALE | k. A. | Datenexport pdf/xls/csv (ab BUSINESS), DSFinV-TW-Export jederzeit, DATEV-Schnittstelle (ab BUSINESS), 10 Jahre revisionssichere Aufbewahrung, eigene Datenbank je Unternehmen; Wechsel-/Löschregelung: k. A. |
| MPC-Software / TARIS | k. A. | Teilweise: DSFinV-TW-Export frei wählbarer Zeiträume; Schnittstellen zu DATEV-Fibu, SAP, RZH, opta data; CSV-Import/Export in TARIS-Dispatch-Doku (Menü „Datei"); explizite Datenmitnahme-Zusage bei Anbieterwechsel fehlt; Pluspunkt Datenhoheit: „Ihre Daten verbleiben in Ihrem Haus" (On-Premise mit lokalen Backup-Tools) |
| Seibt & Straub | Cloud TSE: „Mindestlaufzeit 2 Jahre" (Bestellformular, Stand 07.05.26); Reaktivierung nach Abmeldung ≈ 49 €; Datenzugriff nach Abmeldung 3 €/Monat Portalzugang (TSE-FAQ); Laufzeiten für optiTAX-Dispositionsverträge: k. A. | TSE-Vertrag inkludiert „Portalzugang, Cloud-Datenspeicher, Daten-Export"; ELSTER-Datei-Export; optiPOS API als „neue, universelle Schnittstelle für optiTAX Systeme"; ABER: nach TSE-Abmeldung kostet fortgesetzter Datenzugriff 3 €/Monat (verschwiegene Wechselhürde) |
| TAXI-Experte | Kauflizenz + obligatorischer Servicevertrag: Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 4 Wochen zum Laufzeitende, automatische Verlängerung (jeweils bis 30.06. bzw. 31.12.); Compact S 20,50 €/M netto, Compact 23,00 €/M netto | „Schnittstelle zur Buchhaltung möglich"; DATEV-Schnittstellen (softguide); Export-/Wechselregelung: k. A. Lokale Windows-Installation = Daten beim Kunden |
| TAXIKOMM24 | Volumentarif ohne Mindestvertragslaufzeit/Mindestumsatz: „Sie zahlen nur dann, wenn ein Fahrzeug zur Vermittlung angemeldet ist"; Flatrate-Konditionen nicht publiziert | „Datenexport für erweiterte Auswertungen" im Admin-Portal vorhanden; Format/Vollständigkeit beim Anbieterwechsel nicht dokumentiert |
| TaxAb | TaxAb: Kauflizenz (Einmalkauf, Lizenzmodell nach A.E.O.-AGB §6.2 — Software „wird lizensiert"); keine Laufzeit-/Kündigungsregelung in AGB; Updates als separater Kauf. maja.cloud-Hosting: monatlich kündbar, 60 Tage kostenlos testbar | DATEV-Schnittstelle optional (nachträglich kostenpflichtig freischaltbar); Export-/Wechselregelung in AGB: nicht geregelt. Lokale Windows-Installation = Daten bleiben beim Kunden |
| Taxi.de (Talex) | Flottensoftware-AGB (Stand 01/2026): keine feste Laufzeit/Kündigungsfrist in den AGB — Entgelte und Konditionen „nach individuellem Angebot"; Abrechnungs-AGB (07/2021): Kündigung in Schriftform, keine Mindestlaufzeit genannt | Abrechnungs-AGB: Archivierung/Sicherung der Daten liegt allein beim Kunden („auf unabhängigem Speichermedium"); personenbezogene Daten werden i. d. R. 60 Tage nach Beförderung gelöscht; kein vertraglicher Exportanspruch geregelt. DATEV-Export vorhanden. |
| TaxiAdmin | Monatsabo; Mindestlaufzeit/Kündigungsfrist nicht genannt; 7 Tage kostenlos testen (voller Zugriff); alternativ Einmalkauf | Nicht dokumentiert (weder auf de-Site noch in öffentl. Knowledge-Base-Übersicht gefunden) |
| fms/Austrosoft | k. A. | Teilweise: „Export zu gängiger Buchhaltungssoftware möglich" + 10-J.-DSFinV-TW-/Belegarchiv mit Echtzeit-Portalzugriff; explizite Wechsel-/Vollexport-Zusage fehlt |
- Klären Sie vor der Unterschrift drei Zahlen: Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und das Datum der automatischen Verlängerung. Viele Anbieter nennen sie nur auf Nachfrage.
- Bei Cloud-Systemen liegen Ihre Daten beim Anbieter, bei lokal installierten bei Ihnen — samt Verantwortung für Sicherung und Lesbarkeit. Beide Modelle haben ihren Preis.
- Die Exportfrage ist die wichtigste des Vertrags: Die GoBD verlangen 10 Jahre Aufbewahrung, auch nach dem Wechsel. Lassen Sie sich Format, Umfang, Frist und Kosten schriftlich zusichern.
- Für Taxameterdaten ist der DSFinV-TW-Export das entscheidende, anbieterunabhängige Format — Prüfungspflicht und Schutz vor Lock-in zugleich.
- Laufende Nebenpflichten wie TSE-Kartentausch oder Wartungs-/Servicevertrag stehen im Kleingedruckten. Die Matrix zeigt Laufzeit und Datenmitnahme je Anbieter, soweit öffentlich.
Quellen dieser Übersicht (22)
- TaxAb — a-e-o.de
- TaxAb — a-e-o.de
- TaxiAdmin — de.taxiadmin.org
- TaxiAdmin — de.taxiadmin.org
- DMRZ — dmrz.de
- DMRZ — dmrz.de
- MPC-Software / TARIS — docs.mpc-software.de
- Fahrdienst Software — fahrdienstsoftware.de
- Fahrdienst Software — fahrdienstsoftware.de
- fms/Austrosoft — fms.at
- GefoS — gefos.net
- HALE electronic GmbH — hale.at
- TAXI-Experte — huss-shop.de
- TAXI-Experte — huss-shop.de
- MPC-Software / TARIS — mpc-software.de
- Seibt & Straub — seibtundstraub.de
- Seibt & Straub — seibtundstraub.de
- SuE-Software / TaMi — sue-software.de
- SuE-Software / TaMi — sue-software.de
- Taxi.de (Talex) — taxi.de
- TAXIKOMM24 — taxikomm24.de
- TAXIKOMM24 — taxikomm24.de
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